AUGEN AUF! – HINSEHEN UND SCHÜTZEN!
Unter dieser Überschrift hat das Bistum Aachen seine Anstrengungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gestellt. Aus der Überschrift wird deutlich, dass bereits das aufmerksame Hinsehen einen aktiven Schutz für Kinder und Jugendliche gegen sexuelle Gewalt darstellen kann. Die bekannt gewordenen Fälle, in denen bis heute Kinder und Jugendliche in Familien oder in pädagogischen Einrichtungen körperlich, seelisch und sexuell misshandelt wurden, haben unsere Gesellschaft tief erschüttert. Und genau deshalb ist es wichtig, sensibel und wachsam für Verletzungen der Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern und Jugendlichen zu sein und für deren Durchsetzung einzutreten. Hier sind insbesondere die Erwachsenen und die jeweiligen Institutionen gefordert.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist als Grundrecht festgeschrieben:
„Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631, Abs. 2 BGB)
Vom Gesetzgeber wird insbesondere sexualisierte Gewalt unter besonders schwerer Strafe gestellt. Fachlich ist mit sexualisierter Gewalt gemeint:
„Sexualisierte Gewalt meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einer/einem Jugendlichen entweder gegen deren/dessen Willen vorgenommen wird, oder der die Person aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“